Impressum

baltic-Freizeit GmbH
Budentannenweg 2
18146 Markgrafenheide

Telefon: +49 (0) 4544 – 800 30
Telefax: +49 (0) 4544 – 418
Email: info@baltic-freizeit.de
Internet: http://www.baltic-freizeit.de

Registergericht: Amtsgericht Rostock
Registernummer: HRB 4223

Verwaltungsadresse:
baltic-Freizeit GmbH
Am Friedhof 15
23919 Berkenthin

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baltic Freizeit GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(mit Vertragsschluss als vereinbart):
Mit der Anmeldung bietet der Kunde der baltic Freizeit GmbH
den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich,
mündlich, fernmündlich oder per Fax bzw. email erfolgen.
Nach dem Reservierungswunsch wird eine Anzahlung von 25 %
des vorläufigen Objektpreises fällig, zzgl. wird eine Reservierungsgebühr von € 18,– erhoben, die nicht zurückgezahlt wird. Diese Forderung wird dem Gast durch die baltic Freizeit GmbH in Form einer
Vorreservierungsrechnung plus einem Reservierungsangabebogen
zugesandt. Der gesamte Anzahlungsbetrag ist bis zum angegebenen
Zahlungstermin zu begleichen. Mit dem Zahlungseingang ist ein
Vertrag zwischen der baltic Freizeit GmbH und dem Gast geschlossen.
Nach Eingang des Anzahlungsbetrages plus Reservierungsgebühr
sowie der Reservierungsangaben wird die endgültige Rechnung geschrieben. Es kann nur eine genaue Endrechnung erstellt werden,
wenn die Reservierungsangaben vorliegen und nur dann wird eine
Schrankenkarte der Reservierungsrechnung beigefügt.
Ohne vollständige Bezahlung des Rechnungsbetrages 30 Tage vor
Anreise besteht kein Anspruch des Kunden und keine Leistungsverpflichtung der baltic Freizeit GmbH. Von dieser Regelung sind kurzfristige Buchungen und Spontanreisen ausgenommen, hier ist die
Zahlung bei Anreise fällig. Die Nutzung des Appartements, Ferienhauses, Stellplatzes darf höchstens mit der vertraglich vereinbarten Personenzahl erfolgen. Bei Überbelegung hat die baltic Freizeit
GmbH das Recht, überzählige Personen abzuweisen. Besucher müssen sich vor Betreten des Platzes in der Rezeption anmelden und
beim Verlassen des Platzes wieder abmelden.
Der Campingplatz steht dem Kunden am Anreisetag ab 12:00 Uhr
und das Appartement bzw. das Ferienhaus ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss der Campingplatz bis 12:00 Uhr und das
Appartement bzw. das Ferienhaus bis 10:00 Uhr geräumt sein. Verspätete Abreisen berechtigen die baltic Freizeit GmbH zur Nachberechnung. Die baltic Freizeit GmbH behält sich vor, wenn aus besonderen Gründen der reservierte Platz/Appartement/Ferienhaus nicht
zur Verfügung steht, einen anderen gleichwertigen Platz/Appartement/Ferienhaus zuzuteilen.
Der Kunde kann bis zu Beginn seines Aufenthaltes jederzeit
schriftlich oder mündlich durch Erklärung von dem Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde von dem Vertrag zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so kann die baltic Freizeit GmbH für die von ihr getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen Ersatz verlangen. Bei
der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der
Leistung zu berücksichtigen. Es bleibt dem Kunden unbenommen,
den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt
oder dem Nichterscheinen keine oder geringere Kosten entstanden
sind, als die von der baltic Freizeit GmbH in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Beträge.
Diese pauschalisierten Beträge bei Rücktritt oder Nichterscheinen
des Kunden betragen in der Regel:
· bis 46 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag € 25,–
· bis 30 Tage vor Anreise 25 % des vereinbarten Mietpreises
· bis 21 Tage vor Anreise 50 % des vereinbarten Mietpreises
· bis 0 Tage vor Anreise 80 % des vereinbarten Mietpreises.
(Bei evtl. anfallenden Rückzahlungen eines Guthabens an den Gast
besteht ein Anspruch auf die Auszahlung innerhalb von 3 Monaten.)
Als nicht erschienen gelten Kunden, die am vereinbarten Anreisetag bis 22:00 Uhr nicht angereist sind. Nimmt der Kunde, aus von
der baltic Freizeit GmbH nicht zu vertretenden Gründen, Leistungen
nicht in Anspruch, z. B. bei vorzeitiger Abreise, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit der Nichtinanspruchnahme von Leistungen keine oder
geringere Kosten entstanden sind. Da nach dem Vorstehenden das
Risiko des Rücktritts, Nichtantritts oder z. B. der vorzeitigen Abreise
durch den Kunden, z. B. wegen Krankheit o. ä. bei diesem liegt, empfiehlt die baltic Freizeit GmbH den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Im Folgenden kann die baltic Freizeit GmbH vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der
Kunde oder eine ihn begleitende Person sich in solche Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall ist die Einbehaltung des Preises bis
auf den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistung erlangt ist, gerechtfertigt. Aufhebung des
Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände: Wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können
sowohl der Kunde als auch die baltic Freizeit GmbH den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die baltic Freizeit GmbH
für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Aufenthaltes
noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen.
Die baltic Freizeit GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichten
eines ordentlichen Kaufmanns. Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten muss der Kunde selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollte der Kunde vor Inanspruchnahme
überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen oder anderen
Ferienaktivitäten auftreten, haftet die baltic Freizeit GmbH nur, wenn
sie ein Verschulden trifft. Die baltic Freizeit GmbH übernimmt für die
Zeit des Aufenthaltes des Kunden keine Haftung bei Diebstahl, sonstigen Verlust und Beschädigungen seines Eigentums.
Im Interesse der Kunden ist die Einhaltung der Platzordnung für
den Camping- und Ferienpark Markgrafenheide erforderlich. Die
Platzordnung ist in der Anlage an mehreren Stellen ausgehängt, der
Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Platzordnung. Die Kun-den, die ein Ferienhaus gemietet haben, verpflichten sich weiterhin
auch die Hausordnung einzuhalten, diese hängt in jedem Ferienhaus aus.